Instruktionen

Instruktion elektrische Betriebsräume

Weil Risiken im Elektrobereich markant höher sind als im Durchschnitt, sind im Schweizerischen Rechtssystem die wichtigsten Grundsätze auf Stufe Gesetz respektive Verordnung festgeschrieben.
In der Starkstromverordnung 734.2 Art.12 ist definiert, dass für den Zugang zu elektrischen Betriebsräumen nur instruierte Personen zugelassen sind.

Ein grosser Teil der Tunnelzentralen, der Elektroräume oder andere Bauwerke fallen unter den Begriff „elektrische Betriebsräume“.

Nach dieser Schulung gelten Sie als „instruierte Person“ gem. Starkstromverordnung 734.2 Art.3 Abs.15 und können begrenzte, genau umschriebene Tätigkeiten in elektrischen Betriebsräumen ausführen. Weiter kennen Sie die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen.